Datenschutz
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Ortsbürgermeister
Holger Fritzsche
Tel.: 0172 - 7946033
Naumburg Ratsinformationssystem (Sitzungsort, Sitzungszeit, Tagesordnung)
Heimat-Denkmal-Kulturverein Tultewitz/Schieben e.V.
• Robert Strohbach (Vorstandsvorsitzender)
Tultewitz Nr. 8
06628 Naumburg
034466 - 71983
robert.strohbach@t-online.de
www.burgenlandkreis.de/de/vereinsverzeichnis/heimat-denkmal-kulturverein-tultewitz-schieben-ev-10011376.html
• Monika Bischoff (Schriftführer)
• Christel Frunzke (Schatzmeister)
Ordnungsamt
Ordnungsamt der Stadt Naumburg
Tel.: 03445 - 273 340
Mail: andreas.rueb@naumburg-stadt.de
Zuständig u.a. für verschlammte Straßen, Verkehrsschilder, öffentl. Veranstaltungen.
Die Durchgangsstrasse ist eine Kreisstraße. Dafür ist die Straßenmeisterei des Burgenlandkreis zuständig.
Ordnungsamt des Burgenlandkreis:
Tel.: 03445-73-1721
Mail: ordnungsamt@blk.de
Garten- und Tiefbauamt Naumburg
Aufgabenbereich:
- Tiefbaumaßnahmen
- Unterhaltung der Straßen, Radwege, Plätze und Gehwege
- Öffentliche Grünanlagen
- Städtische Friedhöfe
- Gewässer
- Baumfällungen
- Spielplätze
- Umwelt- und Naturschutz
- Wander- und Radfahrwege
- Dorferneuerung
Tel.: 03445 273-240
Wasserlauf, Bäche, Rasen, Friedhof
Gewässerunterhaltung
Stadt Naumburg, Fachbereich II · Sachgebiet Tief- und Gartenbau
Tel.: 03445 - 273 243 und -242
Untere Wasserbehörde im Landkreis / Umweltamt
Verantwortlich u.a. für verstopfte Wasserläufe
Die Gemeinde ist Mitglied im Unterhaltungsverband "Mittlere Saale - Weiße Elster",
dem die Unterhaltung dieser Gewässer obliegt.
Straßen
Die Durchgangsstraße ist eine Kreisstraße (K2637) und untersteht dem Burgenlandkreis.
Alle anderen Straßen liegen in der Zuständigkeit der Stadt Naumburg.
Ordnungsamt (siehe oben).
Bauhof (Landkreis)
Tel.: 03445 - 273 60
Tiefbauamt (Landkreis)
Naumburg, Schönburger Straße 41
Telefon: | 03445 / 73 - 1626 |
E-Mail: | bauamt@blk.de |
Stadtverwaltung, Behörden, Räte
Stadtverwaltung A bis ZAgrargesellschaft Prießnitz
Tel: 034466 - 602 0
Email: info@ag-priessnitz.de
Geschäftsleitung:
Bodo Zier
Email: bodo.zier@ag-priessnitz.de
Trinkwasserversorgung
Bereitschaftsnummer: 034464 - 661 0
Die Trinkwasser-Hauptleitung kommt etwa bei Haus Nr. 22a vom Wasserturm über das Feld nach Schieben herunter.
An der Kreuzung zum Mitteldorf ist der Hauptschieber.
Hier verteilt sich die Leitung und führt westlich bis Rödigen, östlich bis Mollschütz und südlich bis ins Unterdorf.
Am Ortseingang Schieben bei Haus Nr. 25 wechselt die Zuständigkeit der Wasserverbände.
Die Wasserleitungen in Schieben sind aus Guß und wurden um 1935 mit der Errichtung des Wasserturms angelegt.
Trinkwasserversorgung
(Quelle: Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) in der Fassung vom 11.02.2015)
1938 entschlossen sich die Gemeinden Abtlöbnitz, Schieben, Tultewitz, Crölpa-Löbschütz, Heiligenkreuz und Neuflemmingen zu einer Gruppenwasserversorgung; neben Wasserleitungen wurde auch der Wasserturm an der südlichen Gemeindegrenze errichtet.
Grundlage der Wasserversorgung der Gemeinde bilden die Trinkwasseranlagen in der Saaleaue bei Naumburg.
Die Ortsteile werden vom Wasserwerk Naumburg über den Hochbehälter Kohlestraße (Naumburg) versorgt. Dieser Behälter hat ein Fassungsvermögen von 5.100 m³.
Die Einspeisung erfolgt durch die Gruppenwasserversorgung Schieben (Ringleitung).
An der nordöstlichen Gemeindegrenze tritt die Hauptversorgungsleitung in das Gemeindegebiet ein und verläuft östlich des Wachhügels zur K 2637. Entlang der Hauptverkehrswege führen die Trinkwasserversorgungsleitungen zu den einzelnen Ortsteilen.
Der Wasserturm Schieben (200 qm) an der südlichen Grenze des Gemeindegebietes hat eine zusätzliche Speicher- und Druckausgleichsfunktion.
Die Hauptversorgungsleitungen haben folgende Dimension und Ausführung:
HB Kohlenstraße – Heiligenkreuz 225 PE
Heiligenkreuz – Crölpa GG 100
Löbschütz - Crölpa - Wasserturm Schieben GG 125
Löbschütz - Freiroda GG 80
Crölpa - Kreipitzsch St 150
Abwasserentsorgung
(Quelle: Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) in der Fassung vom 11.02.2015)
Die Abwasserentsorgung erfolgt über biologische Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben.
Niederschlagswasser sollte nach Möglichkeit am Ort des Anfalles verbracht werden.
Hier ist auf das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), § 78 Abs. 3, zu verweisen, wonach zur Beseitigung des Niederschlagswassers, in geeigneten Fällen durch Versickerung, die Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Verkehrsanlagen verpflichtet sind, soweit nicht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten.